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Mord in Moabit West
Polizeipräsident Glietsch bedauert Versäumnisse

- Foto: Schroeder (Quelle: Online-Redaktion des Berliner Kurier, 5. Mai 2007)
Im Vorfeld des Tötungsdeliktes, bei dem ein 45-Jähriger seinen 50-jährigen Verwandten in Berlin-Tiergarten am 4. Mai erschossen hatte, ist von der Polizei nicht alles getan worden, was zur Gefahrenabwehr möglich und nötig gewesen wäre.
Zu diesem Schluss kommen die Verwaltungsermittlungen, mit denen Polizeipräsident Dieter Glietsch das Landeskriminalamt beauftragt hatte, nachdem bekannt geworden war, dass das spätere Opfer bereits Anfang April eine Anzeige wegen Bedrohung mit einer Schusswaffe bei der Polizei erstattet hatte. Dabei hatte das spätere Opfer darauf hingewiesen, dass der Täter legal im Besitz einer scharfen Schusswaffe und möglicherweise auch psychisch krank sei.
Der legale Schusswaffenbesitz hatte sich bei den Ermittlungen bestätigt.
Erst Anfang Mai war der Vorgang abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft am Tag der Mordtat zur Beantragung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses mit dem Ziel übersandt worden, die Schusswaffe als Beweismittel der Bedrohung im Zuge der Durchsuchung zu beschlagnahmen.
Die Verwaltungsermittlungen des Landeskriminalamtes kommen zu dem Schluss, dass sowohl die Ermittlungsdienststelle als auch die zum Landeskriminalamt gehörende Waffenbehörde die zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht genutzt haben. Es war zwar erkannt worden, dass von dem 45-Jährigen möglicherweise eine Gefahr ausging, die zeitliche Dringlichkeit notwendiger Gegenmaßnahmen wurde jedoch offenkundig falsch eingeschätzt. Aufgrund der sowohl bei der Ermittlungsdienststelle als auch bei der Waffenbehörde festgestellten Bearbeitungsmängel seien, so der Ermittlungsbericht, zur Gefahrenabwehr gebotene Sofortmaßnahmen unterblieben.
Polizeipräsident Dieter Glietsch:
„Ich bedauere dies außerordentlich und entschuldige mich bei den Angehörigen des Opfers für die Versäumnisse. Zwar weiß niemand, ob das Tötungsdelikt durch polizeiliche Sofortmaßnahmen hätte verhindert werden können; wir müssen aber alles uns Mögliche tun, damit keine Zweifel an der Fähigkeit und Bereitschaft der Polizei entstehen, in Bedrohungssituationen so schnell und wirksam wie möglich zu handeln. Deshalb wird unverzüglich alles Erforderliche veranlasst, um durch gezielte Fortbildung und verbesserte Qualitätssicherung Wiederholungen zu verhindern. Unabhängig davon wird im Rahmen dienstrechtlicher und möglicherweise auch strafrechtlicher Ermittlungen die individuelle Verantwortung der mit dem Vorgang befassten Mitarbeiter zu klären sein.“
Der Text wurde der Pressemeldung des Polizeipräsidenten von Berlin vom 6. 5. entnommen








